Digitale Barrierefreiheit wird in Deutschland zunehmend verbindlich. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz BFSG – gelten ab Juni 2025 erstmals klare gesetzliche Anforderungen auch für viele private Unternehmen.
Doch was bedeutet das konkret?
Wer ist betroffen?
Und was müssen Unternehmen jetzt tun?
Dieser Artikel erklärt das BFSG verständlich und ohne juristische Fachsprache.
Was ist das BFSG?
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des sogenannten European Accessibility Act (EAA) – einer EU-Richtlinie zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit.
Das Ziel:
Produkte und Dienstleistungen sollen für Menschen mit Behinderungen besser nutzbar werden.
Dabei geht es nicht nur um Webseiten, sondern auch um digitale Services, Apps, Hardware und Selbstbedienungssysteme.
Ab wann gilt das Gesetz?
Das BFSG gilt ab:
📅 28. Juni 2025
Ab diesem Zeitpunkt müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei angeboten werden.
Warum wurde das Gesetz eingeführt?
Millionen Menschen sind im Alltag auf barrierefreie digitale Angebote angewiesen.
Zum Beispiel Menschen mit:
- Sehbehinderungen
- motorischen Einschränkungen
- Hörbehinderungen
- kognitiven Einschränkungen
- temporären Einschränkungen
- altersbedingten Veränderungen
Digitale Barrieren führen häufig dazu, dass Menschen:
- Informationen nicht wahrnehmen können
- Formulare nicht bedienen können
- Bestellungen nicht abschließen können
- von Dienstleistungen ausgeschlossen werden
Das BFSG soll genau das verhindern.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Gesetz betrifft vor allem Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher anbieten.
Dazu gehören unter anderem:
- Online-Shops
- Banking-Apps
- Telekommunikationsdienste
- Ticket- und Buchungssysteme
- E-Books und E-Reader
- Selbstbedienungsterminals
- Streamingdienste
- Personenbeförderungsdienste
- bestimmte Hardware-Produkte
Sind alle Unternehmen betroffen?
Nein.
Kleine Unternehmen mit weniger als:
- 10 Mitarbeitenden
und - maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz
sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen.
Wichtig:
Die Ausnahme gilt nicht automatisch für alle Fälle oder Produkte.
Außerdem kann Barrierefreiheit trotzdem wirtschaftlich sinnvoll oder vertraglich gefordert sein.
Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Ein digitales Produkt gilt als barrierefrei, wenn es für möglichst viele Menschen nutzbar ist – unabhängig von Einschränkungen oder Hilfsmitteln.
Das bedeutet beispielsweise:
- Inhalte müssen verständlich sein
- Texte müssen lesbar sein
- Kontraste müssen ausreichend sein
- Webseiten müssen per Tastatur bedienbar sein
- Screenreader müssen Inhalte korrekt auslesen können
- Formulare müssen verständlich funktionieren
- Videos benötigen Untertitel
- Informationen dürfen nicht nur über Farbe vermittelt werden
Welche Standards sind relevant?
Das BFSG verweist indirekt auf etablierte Accessibility-Standards.
Besonders wichtig:
WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)
Die WCAG definieren internationale Richtlinien für digitale Barrierefreiheit.
Die vier Grundprinzipien:
Wahrnehmbar
Informationen müssen erkennbar sein.
Bedienbar
Interfaces müssen nutzbar sein – auch ohne Maus.
Verständlich
Inhalte und Bedienung müssen nachvollziehbar sein.
Robust
Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien funktionieren.
Was passiert bei Verstößen?
Unternehmen können:
- Beschwerden erhalten
- Abmahnungen riskieren
- rechtliche Konsequenzen erleben
- Imageschäden erleiden
Außerdem können Verbraucher melden, wenn digitale Angebote nicht barrierefrei nutzbar sind.
Accessibility ist mehr als nur Gesetzgebung
Viele Unternehmen betrachten Barrierefreiheit zunächst als Pflicht. In der Praxis zeigt sich jedoch schnell:
Barrierefreie Produkte sind häufig bessere Produkte für alle.
Denn gute Accessibility verbessert oft:
- Usability
- Verständlichkeit
- Lesbarkeit
- mobile Nutzung
- SEO
- allgemeine Nutzerzufriedenheit
Barrierefreiheit ist deshalb nicht nur Compliance – sondern auch Qualitätsmerkmal.
Typische Missverständnisse
❌ „Barrierefreiheit betrifft nur blinde Menschen.“
Digitale Barrierefreiheit betrifft sehr viele unterschiedliche Bedürfnisse.
❌ „Das betrifft nur Behörden.“
Das war früher oft der Fall.
Mit dem BFSG betrifft Barrierefreiheit nun auch viele private Unternehmen.
❌ „Accessibility zerstört gutes Design.“
Im Gegenteil:
Gute Accessibility führt oft zu klareren, verständlicheren und nutzerfreundlicheren Interfaces.
Wie sollten Unternehmen jetzt starten?
Ein sinnvoller Einstieg:
1. Bestehende Produkte analysieren
Wo existieren bereits Barrieren?
2. Accessibility in Planung, Design und Entwicklung integrieren
Nicht erst am Ende testen.
3. Teams sensibilisieren
Accessibility ist Teamarbeit.
4. Design Systeme und Komponenten prüfen
Viele Probleme entstehen durch wiederverwendete UI-Komponenten.
5. Mit echten Nutzern testen
Automatische Tools allein reichen nicht aus.
Fazit
Das BFSG macht digitale Barrierefreiheit ab 2025 für viele Unternehmen verpflichtend. Doch hinter dem Gesetz steckt mehr als reine Regulierung.
Es geht darum, digitale Produkte so zu gestalten, dass möglichst viele Menschen sie nutzen können – unabhängig von individuellen Einschränkungen.



